DESIGNRECHT UND FOTORECHT

Wir vertreten Werbeagenturen, Bildagenturen und Multimediaproduktionen sowie Designer und Fotografen aus allen Gestaltungsbereichen von Produktdesign über klassisches Grafikdesign und Fotodesign, bis hin zum Multimedia- und Webdesign. Das Designrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte bei der Schaffung und wirtschaftlichen Auswertung von Designleistungen. Wir entwerfen und verhandeln Verträge zwischen allen Beteiligten und vertreten und verteidigen die Rechte unserer Mandanten in Streitfällen zwischen Vertragspartnern oder gegenüber Dritten.

Die folgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Design- und Fotorecht:

URHEBER- UND GESCHMACKSMUSTERRECHT
Beratung zum Urheber- und Geschmacksmusterschutz
Schutz gegen Verletzung von Urheberrechten durch unzulässige Auswertung
Plagiatsfälle
Anmeldung und Pflege Ihrer Geschmacksmuster

VERTRAGS- UND LIZENZRECHT
Designaufträge
Agenturverträge
Honorargestaltung, Ermittlung von angemessenen Entgelten
Vergütungstarife von AGD und BDG
Verträge über freie Mitarbeit/Arbeitsverträge
Lizenzverträge
Verlagsverträge über die verlegerische Auswertung insbesondere von Fotorechten
Rechteclearing

WIRTSCHAFTSRECHT
Umfassende wirtschaftsrechtliche Betreuung von Industrie-, Foto- Grafik- und Multimediadesignern, Fotografen, Werbe- und Bildagenturen, Produktionsfirmen
Vertragsgestaltung und -verhandlung
Erstellung von Musterverträgen
Gesellschaftsrecht
Namens-, Marken- und Firmenrecht, einschließlich Markenanmeldungen
Forderungsinkasso und Zwangsvollstreckung

RECHT DER VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN
Umfassende Beratung und Vertretung im Verhältnis zur VG Bild/Kunst sowie allen anderen Verwertungsgesellschaften
Beratung und Vertretung im Verhältnis zur CMMV "Clearingstelle Multimedia der Verwertungsgesellschaften"

KÜNSTLERSOZIALKASSE
Beratung von Designern und Fotografen hinsichtlich der Mitgliedschaft
Korrespondenz und Vertretung gegenüber der KSK
Beratung der abgabepflichtigen Unternehmen