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DESIGNRECHT
UND FOTORECHT
Wir vertreten Werbeagenturen, Bildagenturen und Multimediaproduktionen
sowie Designer und Fotografen aus allen Gestaltungsbereichen
von Produktdesign über klassisches Grafikdesign und Fotodesign,
bis hin zum Multimedia- und Webdesign. Das Designrecht umfasst
alle rechtlichen Aspekte bei der Schaffung und wirtschaftlichen
Auswertung von Designleistungen. Wir entwerfen und verhandeln
Verträge zwischen allen Beteiligten und vertreten und
verteidigen die Rechte unserer Mandanten in Streitfällen
zwischen Vertragspartnern oder gegenüber Dritten.
Die folgende Aufstellung gibt Ihnen
einen Überblick über die Schwerpunkte unserer Tätigkeit
im Design- und Fotorecht:
URHEBER- UND GESCHMACKSMUSTERRECHT
Beratung zum Urheber- und Geschmacksmusterschutz
Schutz gegen Verletzung von Urheberrechten durch unzulässige
Auswertung
Plagiatsfälle
Anmeldung und Pflege Ihrer Geschmacksmuster
VERTRAGS- UND LIZENZRECHT
Designaufträge
Agenturverträge
Honorargestaltung, Ermittlung von angemessenen Entgelten
Vergütungstarife von AGD und BDG
Verträge über freie Mitarbeit/Arbeitsverträge
Lizenzverträge
Verlagsverträge über die verlegerische Auswertung
insbesondere von Fotorechten
Rechteclearing
WIRTSCHAFTSRECHT
Umfassende wirtschaftsrechtliche Betreuung von Industrie-,
Foto- Grafik- und Multimediadesignern, Fotografen, Werbe-
und Bildagenturen, Produktionsfirmen
Vertragsgestaltung und -verhandlung
Erstellung von Musterverträgen
Gesellschaftsrecht
Namens-, Marken- und Firmenrecht, einschließlich Markenanmeldungen
Forderungsinkasso und Zwangsvollstreckung
RECHT DER VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN
Umfassende Beratung und Vertretung im Verhältnis zur
VG Bild/Kunst sowie allen anderen Verwertungsgesellschaften
Beratung und Vertretung im Verhältnis zur CMMV "Clearingstelle
Multimedia der Verwertungsgesellschaften"
KÜNSTLERSOZIALKASSE
Beratung von Designern und Fotografen hinsichtlich der Mitgliedschaft
Korrespondenz und Vertretung gegenüber der KSK
Beratung der abgabepflichtigen Unternehmen
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