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FILMRECHT
Das Filmrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte bei der Schaffung
und wirtschaftlichen Auswertung von Filmen. Wir entwerfen
und verhandeln Verträge zwischen allen Beteiligten des
Filmgeschäfts und vertreten und verteidigen die Rechte
unserer Mandanten in Streitfällen zwischen Vertragspartnern
oder gegenüber Dritten. Unsere Mandanten sind Drehbuchautoren,
Regisseure, Produktionsfirmen, Filmmusikkomponisten und Produzenten.
Die folgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick
über die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Filmrecht:
VERTRAGS- UND LIZENZRECHT
Exposé-, Treatment-, Drehbuch-, Produzenten-, Vertriebs-
und Lizenzverträge zwischen Autoren, Regisseuren, Produzenten
und Schauspielern
Filmmusikverträge, Verträge für Auftragskompositionen,
Master-Use- und Synclicence-Verträge
Wirtschaftliche Nutzung von Filmwerken im Bereich von Werbung
und Special Marketing
Rechteclearing
Agentur- und Managementverträge
URHEBER- UND LEISTUNGSSCHUTZRECHT
Schutz des Urheberrechts durch Hinterlegung
Schutz gegen Verletzung von Urheberrechten durch unzulässige
Auswertung
Plagiatsfälle
Verträge zwischen Co-Autoren
FILMWIRTSCHAFTSRECHT
Umfassende wirtschaftsrechtliche Betreuung von Autoren, Regisseuren,
Produktionsfirmen und Rechteverwertern
Filmförderungsrecht
Vertragsgestaltung und -verhandlung, Prüfung und Durchsetzung
von Vertragsbeendigungen und -kündigungen
Erstellung von Musterverträgen
Gesellschaftsrecht, u.a. Gründung und Auflösung
einer GbR
Namens-, Marken- und Firmenrecht, Titelschutz
Mahnungen, Forderungsinkasso und Zwangsvollstreckung
Prozessführung
KÜNSTLERSOZIALKASSE
Beratung von Künstlern hinsichtlich der Mitgliedschaft
Korrespondenz und Vertretung gegenüber der KSK
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