FILMRECHT

Das Filmrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte bei der Schaffung und wirtschaftlichen Auswertung von Filmen. Wir entwerfen und verhandeln Verträge zwischen allen Beteiligten des Filmgeschäfts und vertreten und verteidigen die Rechte unserer Mandanten in Streitfällen zwischen Vertragspartnern oder gegenüber Dritten. Unsere Mandanten sind Drehbuchautoren, Regisseure, Produktionsfirmen, Filmmusikkomponisten und Produzenten.

Die folgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Filmrecht:


VERTRAGS- UND LIZENZRECHT
Exposé-, Treatment-, Drehbuch-, Produzenten-, Vertriebs- und Lizenzverträge zwischen Autoren, Regisseuren, Produzenten und Schauspielern
Filmmusikverträge, Verträge für Auftragskompositionen, Master-Use- und Synclicence-Verträge
Wirtschaftliche Nutzung von Filmwerken im Bereich von Werbung und Special Marketing
Rechteclearing
Agentur- und Managementverträge

URHEBER- UND LEISTUNGSSCHUTZRECHT
Schutz des Urheberrechts durch Hinterlegung
Schutz gegen Verletzung von Urheberrechten durch unzulässige Auswertung
Plagiatsfälle
Verträge zwischen Co-Autoren

FILMWIRTSCHAFTSRECHT
Umfassende wirtschaftsrechtliche Betreuung von Autoren, Regisseuren, Produktionsfirmen und Rechteverwertern
Filmförderungsrecht
Vertragsgestaltung und -verhandlung, Prüfung und Durchsetzung von Vertragsbeendigungen und -kündigungen
Erstellung von Musterverträgen
Gesellschaftsrecht, u.a. Gründung und Auflösung einer GbR
Namens-, Marken- und Firmenrecht, Titelschutz
Mahnungen, Forderungsinkasso und Zwangsvollstreckung
Prozessführung

KÜNSTLERSOZIALKASSE
Beratung von Künstlern hinsichtlich der Mitgliedschaft
Korrespondenz und Vertretung gegenüber der KSK