KUNSTRECHT

Im Kunstrecht befassen wir uns mit allen Aspekten der Absicherung und Betreuung von Projekten sowie der wirtschaftlichen Auswertung der Bildenden Kunst. Wir entwerfen und verhandeln Verträge zwischen allen Beteiligten des Kunstgeschäfts, und vertreten und verteidigen die Rechte unserer Mandanten in Streitfällen zwischen Vertragspartnern oder gegenüber Dritten. Unsere Mandanten sind vor allem Künstler, Galerien und Verlage.

Die folgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Kunstrecht:

URHEBERRECHT
Folgerecht an Kunstwerken
Ausstellungsrecht
Zugang zu Werkstücken
Beschädigung oder Zerstörung von Werken
Schutz gegen Verletzung von Urheberrechten durch unzulässige Auswertung
Plagiatsfälle
Urheberrecht und Neue Medien

VERTRAGSRECHT
Galerieverträge
Ausstellungsverträge
Auftragskunst
Kunsthandel
Verlagsverträge

WIRTSCHAFTSRECHT
Umfassende wirtschaftsrechtliche Betreuung von Galerien und Künstlern
Erstellung von Musterverträgen
Gesellschaftsrecht
Namens- und Firmenrecht
Forderungsinkasso und Zwangsvollstreckung