| |
 |
KUNSTRECHT
Im Kunstrecht befassen wir uns mit allen Aspekten der Absicherung
und Betreuung von Projekten sowie der wirtschaftlichen Auswertung
der Bildenden Kunst. Wir entwerfen und verhandeln Verträge
zwischen allen Beteiligten des Kunstgeschäfts, und vertreten
und verteidigen die Rechte unserer Mandanten in Streitfällen
zwischen Vertragspartnern oder gegenüber Dritten. Unsere
Mandanten sind vor allem Künstler, Galerien und Verlage.
Die folgende Aufstellung gibt
Ihnen einen Überblick über die Schwerpunkte unserer
Tätigkeit im Kunstrecht:
URHEBERRECHT
Folgerecht an Kunstwerken
Ausstellungsrecht
Zugang zu Werkstücken
Beschädigung oder Zerstörung von Werken
Schutz gegen Verletzung von Urheberrechten durch unzulässige
Auswertung
Plagiatsfälle
Urheberrecht und Neue Medien
VERTRAGSRECHT
Galerieverträge
Ausstellungsverträge
Auftragskunst
Kunsthandel
Verlagsverträge
WIRTSCHAFTSRECHT
Umfassende wirtschaftsrechtliche Betreuung von Galerien und
Künstlern
Erstellung von Musterverträgen
Gesellschaftsrecht
Namens- und Firmenrecht
Forderungsinkasso und Zwangsvollstreckung
|
 |